Das Erstgespräch mit einer Spitex ist der wichtigste erste Schritt. Hier wird festgelegt, welche Leistungen nötig sind, wer sie erbringt und was sie kosten. Wer gut vorbereitet in dieses Gespräch geht, trifft schneller die richtige Entscheidung – und vermeidet spätere Missverständnisse. Diese Checkliste zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie bereitlegen und welche Fragen Sie stellen sollten.
- 1. Was ist das Erstgespräch mit der Spitex?
- 2. Vor dem Erstgespräch: Diese Unterlagen vorbereiten
- 3. Fragen zu Leistungen und Ablauf
- 4. Fragen zu Kosten und Krankenkasse
- 5. Fragen zu Qualität und Vertrag
- 6. Nach dem Erstgespräch: die richtige Entscheidung treffen
- 7. Häufige Fragen zum Erstgespräch mit der Spitex
- 8. Weiterführende Ratgeber
Was ist das Erstgespräch mit der Spitex?
Das Erstgespräch – oft auch Bedarfsabklärung genannt – findet in der Regel bei der pflegebedürftigen Person zuhause statt. Eine Fachperson der öffentlichen oder privaten Spitex Organisation verschafft sich dabei einen Überblick über die Lebenssituation, den Gesundheitszustand und den konkreten Hilfebedarf. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Pflege- und Betreuungsplan erstellt.
Dieses Erstgespräch ist bei den meisten Anbietern kostenlos und unverbindlich. Es lohnt sich, dass neben der betroffenen Person auch ein oder zwei nahe Angehörige dabei sind – vier Ohren hören mehr als zwei, und wichtige Fragen gehen so nicht vergessen.
Vor dem Erstgespräch: Diese Unterlagen vorbereiten
Legen Sie folgende Dokumente bereit, damit die Abklärung reibungslos läuft:
- Ärztliche Verordnung oder Diagnosen: Für kassenpflichtige Pflegeleistungen ist eine ärztliche Anordnung nötig. Bringen Sie vorhandene Arztberichte oder eine Verordnung mit.
- Aktuelle Medikamentenliste: inklusive Dosierung und behandelnder Ärzte.
- Krankenkassen-Angaben: Versichertenkarte und Angaben zu Grund- und allfälliger Zusatzversicherung.
- Kontaktdaten des Hausarztes: für die Abstimmung der medizinischen Pflege.
- Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag: falls vorhanden.
- Bestehende Unterstützung: Notieren Sie, wer aktuell schon hilft (Familie, Nachbarn, andere Dienste) und zu welchen Zeiten.
- Finanzielle Unterlagen: falls Ergänzungsleistungen oder eine Hilflosenentschädigung bezogen werden oder infrage kommen.
Fragen zu Leistungen und Ablauf
Klären Sie im Gespräch genau, welche Leistungen der Anbieter erbringt und wie flexibel er ist:
- Welche Leistungen werden konkret angeboten – Grundpflege (z. B. Körperpflege), medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) und hauswirtschaftliche Hilfe?
- Zu welchen Zeiten sind Einsätze möglich – auch abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen?
- Wie schnell kann die Betreuung starten?
- Gibt es eine feste Bezugsperson, oder wechselt das Personal häufig?
- Wer springt bei Krankheit oder Ferien der zuständigen Pflegeperson ein?
- Ist der Anbieter im Notfall erreichbar, und wie ist der Ablauf?
- Wird bei Bedarf mehrsprachiges Personal eingesetzt?
Fragen zu Kosten und Krankenkasse
Die Kostenfrage ist entscheidend – und je nach Leistung sehr unterschiedlich geregelt:
- Ärztlich verordnete Pflegeleistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung mitfinanziert. Das gilt für anerkannte öffentliche wie private Anbieter gleichermassen. Sie tragen lediglich eine geringe, vom Bund festgelegte Patientenbeteiligung pro Pflegetag – fragen Sie nach dem aktuell gültigen Betrag in Ihrem Kanton.
- Hauswirtschaftliche und betreuende Leistungen (Kochen, Reinigen, Begleitung) werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Diese zahlen Sie privat oder allenfalls über eine Zusatzversicherung.
- Lassen Sie sich immer eine schriftliche Offerte geben und die Kostenübernahme vor Beginn schriftlich bestätigen.
- Wenn die betroffene Person Ergänzungsleistungen bezieht, kann die AHV die Patientenbeteiligung übernehmen. Auch die Hilflosenentschädigung von AHV oder IV kann für Betreuungskosten eingesetzt werden.
Einen ausführlichen Überblick über die Finanzierung von Pflegeleistungen bietet das Bundesamt für Gesundheit, Informationen zu Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung finden Sie bei der AHV/IV.
Fragen zu Qualität und Vertrag
Damit Sie einen seriösen Anbieter erkennen, prüfen Sie diese Punkte:
- Verfügt der Anbieter über eine kantonale Bewilligung für Spitex-Leistungen?
- Wie ist das Personal qualifiziert (diplomierte Pflegefachpersonen, FaGe, Betreuungspersonen)?
- Welche Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen gelten?
- Wie wird mit Datenschutz und persönlichen Informationen umgegangen?
- An wen können Sie sich bei Beschwerden oder Problemen wenden?
Nach dem Erstgespräch: die richtige Entscheidung treffen
Vergleichen Sie nach Möglichkeit mindestens zwei bis drei Anbieter. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Verfügbarkeit, Kontinuität und das persönliche Bauchgefühl im Gespräch. Ein Vergleich zwischen öffentlicher und privater Spitex lohnt sich: Öffentliche Anbieter decken die Grundversorgung zuverlässig ab, private Anbieter sind oft flexibler und spezialisierter.
Eine Übersicht geprüfter Spitex-Organisationen in Ihrer Region finden Sie auf pflegenetz24.ch/spitex – dort können Sie Anbieter direkt vergleichen und kontaktieren.

Häufige Fragen zum Erstgespräch mit der Spitex
Kostet das Erstgespräch etwas?
In der Regel ist die erste Bedarfsabklärung kostenlos und unverbindlich. Klären Sie dies aber vorab, um sicherzugehen.
Wer sollte beim Erstgespräch dabei sein?
Idealerweise die pflegebedürftige Person selbst sowie ein oder zwei nahe Angehörige. So gehen wichtige Fragen nicht vergessen und Entscheidungen können gemeinsam getroffen werden.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Für kassenpflichtige Pflegeleistungen ja. Für reine Haushaltshilfe oder Betreuung ist keine ärztliche Anordnung nötig – diese Leistungen werden aber auch nicht von der Grundversicherung bezahlt.
Wie schnell kann die Spitex starten?
Das hängt vom Anbieter und der Region ab. Private Anbieter können oft kurzfristiger reagieren als öffentliche. Fragen Sie im Erstgespräch konkret nach dem möglichen Startdatum.