Ein Pflegebett kostet je nach Modell zwischen 1’700 und über 6’000 Franken – Miete ab rund 75 Franken pro Monat. Doch wer übernimmt diese Kosten? Viele Angehörige gehen davon aus, dass die Krankenkasse automatisch einspringt. Das ist in den meisten Fällen falsch. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen anhand offizieller Quellen und realer Anbieterpreise, was IV, AHV, Krankenkasse und Ergänzungsleistungen 2026 tatsächlich übernehmen – und wo Sie selbst zahlen müssen.

- 1. Kaufen oder mieten – die Grundlagen
- 2. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Pflegebett?
- 3. IV-Beitrag ans Pflegebett: bis zu 2’500 Franken plus Lieferung
- 4. AHV und Altersrentner: oft kein Anspruch
- 5. Ergänzungsleistungen als Auffangnetz
- 6. Pflegebett kaufen: reale Preise 2026
- 7. Pflegebett mieten: reale Mietpreise im Vergleich
- 8. Im Pflegeheim: Wer stellt das Bett?
- 9. Schritt für Schritt: So beantragen Sie einen Beitrag
- 10. Häufig gestellte Fragen
- 11. Zusammenfassung
- 12. Weiterführende Ratgeber
Kaufen oder mieten – die Grundlagen
Ein Pflegebett kann gekauft oder gemietet werden. Die Miete eignet sich vor allem für Kurzzeitpflege, nach Spitalaufenthalten oder während der Rehabilitation, da sie flexibel und ohne grosse Vorabinvestition funktioniert. Ein Kauf lohnt sich eher bei dauerhaftem Bedarf, etwa bei fortschreitenden Erkrankungen oder im Rahmen der Pflege zuhause. Welche Variante sich finanziell lohnt, hängt massgeblich davon ab, welche Versicherung sich beteiligt – und genau hier liegen die meisten Missverständnisse.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Pflegebett?
Die kurze Antwort: in der Regel nein. Pflegebetten stehen aktuell nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit, über die die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) Hilfsmittel vergütet. Ein Sprecher der Krankenkasse Helsana bestätigte gegenüber einem Schweizer Ratgeberportal ausdrücklich, dass aus der Grundversicherung keine Beiträge ans Pflegebett bezahlt werden. Eine Kostenbeteiligung ist nur über eine entsprechende Zusatzversicherung möglich – und dort stark vom jeweiligen Anbieter sowie einer ärztlichen Verordnung abhängig. Massgebend ist die offizielle MiGeL des Bundesamtes für Gesundheit, die regelmässig angepasst wird – ein erneuter Blick vor dem Kauf lohnt sich also immer. Es lohnt sich zudem, vor dem Kauf direkt bei der eigenen Zusatzversicherung nachzufragen, statt sich auf die Grundversicherung zu verlassen.
IV-Beitrag ans Pflegebett: bis zu 2’500 Franken plus Lieferung
Anders sieht es bei der Invalidenversicherung aus. Gemäss dem Hilfsmittelverzeichnis der IV (HVI-Anhang, Kategorie «Hilfsmittel zur Selbstsorge») vergütet die IV den Kaufpreis eines Elektrobetts bis zu einem Höchstbetrag von 2’500 Franken, dazu kommt ein Beitrag an die Auslieferungskosten von rund 250 Franken. Anspruch haben Personen, die das Bett benötigen, um selbstständig zu Bett zu gehen oder aufzustehen. Dauernd bettlägerige Personen sind von diesem Anspruch ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso übernimmt die IV grundsätzlich keine Miete, sondern nur den Kauf. Wird das Bett nicht mehr benötigt, geht es in vielen Fällen an die IV beziehungsweise deren Depotstelle SAHB zurück. Wichtig: Dieser Anspruch besteht nur, wenn die Notwendigkeit vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters entstanden ist – danach gilt für bereits laufende Leistungen eine Besitzstandsgarantie, für Neuanträge jedoch nicht mehr automatisch. Die genauen Voraussetzungen und das Anmeldeverfahren sind im offiziellen Merkblatt 4.03 «Hilfsmittel der IV» der Informationsstelle AHV/IV beschrieben.
AHV und Altersrentner: oft kein Anspruch
Hier liegt der grösste Stolperstein für viele Familien. Die Hilfsmittelliste der AHV (HVA) für Altersrentnerinnen und Altersrentner ist abschliessend und umfasst in der Regel Hörgeräte, Rollstühle ohne Motor, Lupenbrillen oder orthopädische Schuhe – Elektrobetten sind dort grundsätzlich nicht aufgeführt. Wer also erst im AHV-Alter erstmals ein Pflegebett benötigt und vorher nie Leistungen der IV bezogen hat, hat in der Regel keinen direkten Anspruch auf einen AHV-Beitrag ans Pflegebett. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits vor Erreichen des Referenzalters ein IV-Anspruch bestand: Dieser bleibt im Sinne einer Besitzstandsgarantie erhalten. Besteht kein Anspruch, kann man sich an Pro Senectute wenden – die Organisation leistet in begründeten Einzelfällen ergänzende Beiträge oder gibt Hilfsmittel leihweise ab, ohne dass darauf ein Rechtsanspruch besteht.
Ergänzungsleistungen als Auffangnetz
Wenn weder IV, AHV noch Krankenkasse ausreichend zahlen, können Ergänzungsleistungen (EL) einen Teil der Lücke schliessen. Für Personen, die zuhause leben, können EL beispielsweise einen Teil des AHV-Kostenbeitrags zusätzlich übernehmen. Für Heimbewohnende gelten kantonal geregelte Höchstbeträge für Krankheits- und Behinderungskosten – im Kanton Zürich liegt diese Grenze etwa bei 6’000 Franken pro Jahr für sämtliche derartigen Kosten zusammen, nicht nur fürs Pflegebett. Da die Umsetzung kantonal unterschiedlich ist, lohnt sich eine Anfrage bei der zuständigen Ausgleichskasse. Mehr zum Antragsprozess finden Sie in unserem Ratgeber zu Ergänzungsleistungen in der Schweiz.
Ergänzend kann je nach Pflegebedarf auch eine Hilflosenentschädigung beantragt werden, die zwar nicht direkt ans Bett gebunden ist, aber den finanziellen Spielraum für Hilfsmittel wie ein Pflegebett insgesamt erweitert.
Pflegebett kaufen: reale Preise 2026
Damit Sie realistisch budgetieren können, hier aktuelle Marktpreise Schweizer Anbieter (exkl. MWST, sofern nicht anders angegeben):
- Einstiegsmodell, elektrisch höhenverstellbar: ab ca. 1’730 Franken
- Mittelklasse-Modelle mit geschlossenem Kopf-/Fussteil: ca. 4’600–4’800 Franken
- XL-Modelle für höheres Körpergewicht (bis 300 kg): bis ca. 6’600 Franken
- Komplettangebote inkl. Elektrobetteinsatz bei spezialisierten Anbietern: ab ca. 5’600 Franken inkl. MWST
Die IV-Pauschale von 2’500 Franken deckt damit meist nur das günstigste Einstiegsmodell vollständig ab – bei höherpreisigen Betten verbleibt eine Differenz, die selbst getragen werden muss.
Pflegebett mieten: reale Mietpreise im Vergleich
Bei der Miete zeigt sich ein deutlich tieferer Einstiegspreis. Ein Schweizer Sanitätshaus aus dem Kanton Aargau veranschlagt für ein klassisches Pflegebett rund 75 Franken pro Monat im Kombi-Angebot mit Pflegematratze, beziehungsweise 100 Franken ohne Matratze – dazu kommt eine einmalige Liefer- und Montagepauschale von rund 550 Franken für Lieferung, Abholung und Reinigung. Die Mindestmietdauer liegt meist bei einem Monat. Wird das Bett später gekauft, wird ein Teil der bereits bezahlten Miete an den Kaufpreis angerechnet. Andere Anbieter nennen am Markt einen Mietpreis ab rund 80 Franken pro Monat als realistischen Richtwert – die Spanne hängt stark von Modell, Region und enthaltenen Nebenleistungen ab. Anbieter-Link – Link
Im Pflegeheim: Wer stellt das Bett?
Ziehen Sie oder ein Angehöriger in ein Pflegeheim, müssen Sie sich um die Finanzierung eines eigenen Pflegebetts in der Regel nicht kümmern: Das Bett ist üblicherweise Bestandteil der Tagestaxe und wird vom Heim gestellt. Vor einer separaten Anschaffung sollte deshalb immer zuerst geklärt werden, ob das Heim ohnehin zur Bereitstellung verpflichtet ist. Einen Überblick über die gesamten Heimkosten liefert unser Ratgeber zu Pflegeheim Kosten Schweiz.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie einen Beitrag
- Ärztliche Verordnung einholen. Ohne Verordnung läuft bei IV, Zusatzversicherung und EL nichts.
- Status klären: Sind Sie unter dem ordentlichen Rentenalter (IV-Stelle zuständig) oder bereits AHV-Rentner/in (Ausgleichskasse zuständig)?
- Anmeldung einreichen bei der kantonalen IV-Stelle beziehungsweise der Ausgleichskasse Ihres Wohnorts.
- Zusatzversicherung kontaktieren und konkret nach Hilfsmittel-Leistungen für Elektrobetten fragen.
- Bei Lücken: Ergänzungsleistungen oder Pro Senectute als Auffangnetz prüfen.
- Vergleichsangebote einholen bei mehreren Sanitätshäusern – die Preisunterschiede sind erheblich.

Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Krankenkasse ein Pflegebett bei Pflegegrad?
In der Schweiz gibt es kein Pflegegrad-System wie in Deutschland. Massgebend ist allein, ob das Pflegebett auf der MiGeL gelistet ist – aktuell ist das nicht der Fall. Die Grundversicherung zahlt deshalb unabhängig vom Pflegebedarf grundsätzlich nichts, eine Beteiligung ist nur über eine Zusatzversicherung möglich.
Was passiert mit einem IV-finanzierten Pflegebett, wenn es nicht mehr benötigt wird?
Da die IV den Kauf subventioniert, bleibt das Bett wirtschaftlich eng mit der IV verknüpft. In der Praxis wird ein nicht mehr benötigtes Bett häufig über die Depotstelle SAHB zurückgenommen und für weitere Versicherte aufbereitet, statt einfach entsorgt zu werden.
Lohnt sich ein gebrauchtes Pflegebett?
Ja, insbesondere für eine zeitlich begrenzte Pflegesituation. Die SAHB betreibt einen Occasionsmarkt für geprüfte Hilfsmittel, und auch einzelne Sanitätshäuser bieten geprüfte Occasions-Pflegebetten deutlich unter dem Neupreis an. Vor dem Kauf sollte die Funktionstüchtigkeit der Elektrik und der Verstellmechanik geprüft werden.
Zusammenfassung
Ein Pflegebett ist selten ein Fall für die Grundversicherung der Krankenkasse. Wer vor dem ordentlichen Rentenalter pflegebedürftig wird, hat über die IV gute Chancen auf einen Beitrag von bis zu 2’500 Franken. Reine AHV-Rentnerinnen und -Rentner gehen dagegen meist leer aus und sind auf Zusatzversicherungen, Ergänzungsleistungen oder Pro Senectute angewiesen. Für die kurzfristige Lösung ist die Miete ab rund 75 bis 100 Franken pro Monat oft die pragmatischste Option – ganz ohne grosse Vorabinvestition.