Wenn ein Elternteil nicht mehr allein zu Hause bleiben kann, fällt schnell der Begriff «24-Stunden-Betreuung». Was sich dahinter verbirgt, ist allerdings kein einheitliches Angebot: Hinter dem Schlagwort stehen mehrere sehr unterschiedliche 24h Betreuung Modelle – mit unterschiedlichen Verträgen, unterschiedlichen Arbeitgebern und sehr unterschiedlichen Kosten.
Für Angehörige ist genau das die grösste Hürde. Die Frage «Was kostet das?» lässt sich seriös erst beantworten, wenn klar ist, welches Modell überhaupt gemeint ist. Und die Frage «Ist das legal?» hängt davon ab, wer die Betreuungsperson anstellt und welche Mindestlöhne und Sozialversicherungen gelten.
Dieser Ratgeber ordnet die gängigen Modelle, zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und erklärt, welche Leistungen von Krankenkasse, AHV und Ergänzungsleistungen überhaupt an eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung fliessen können. Einen breiteren Überblick über alle Betreuungsformen zu Hause gibt unser Ratgeber Häusliche Betreuung in der Schweiz: Formen und Kosten; eine Übersicht zu Leistungen und Preisen finden Sie unter 24h-Betreuung in der Schweiz: Kosten, Leistungen und Anbieter. Anbieter in Ihrer Region finden Sie jederzeit in der Kategorie 24h Betreuung zuhause.
- 1. Was «24-Stunden-Betreuung» in der Schweiz wirklich bedeutet
- 2. Die 24h Betreuung Modelle im Überblick
- 3. Modell 1: Live-in-Betreuung über eine Schweizer Agentur
- 4. Modell 2: Direktanstellung im Privathaushalt
- 5. Modell 3: Entsendung aus dem EU-Raum
- 6. Modell 4: Rund-um-die-Uhr-Abdeckung im Schichtbetrieb
- 7. Modell 5: Kombination aus Betreuung und Spitex
- 8. Was zahlt wer? Finanzierung der 24h Betreuung
- 9. Welches Modell passt zu welcher Situation?
- 10. Zusammenfassung: Erst das Modell klären, dann die Kosten
- 11. Häufige Fragen zu den 24h Betreuung Modellen
- 12. Weiterführende Ratgeber
Was «24-Stunden-Betreuung» in der Schweiz wirklich bedeutet
Der Begriff ist irreführend: Keine einzelne Person arbeitet 24 Stunden am Tag. Gemeint ist in der Regel eine durchgehende Anwesenheit – eine Betreuungsperson lebt im Haushalt, unterstützt tagsüber im Alltag und ist nachts erreichbar. Anwesenheit ist aber nicht gleich Arbeitszeit, und genau hier entscheidet sich, ob ein Modell arbeitsrechtlich sauber aufgesetzt ist.
Wichtig ist ausserdem die Unterscheidung zwischen Betreuung und Pflege:
- Betreuung umfasst Haushalt, Mahlzeiten, Begleitung, Gesellschaft, Aufsicht und Hilfe im Alltag.
- Pflege umfasst Grundpflege und ärztlich verordnete Behandlungspflege – diese Leistungen erbringt in der Schweiz die Spitex oder ein privater Pflegedienst.
Ratgeber Artikel dazu: Unterscheidung zwischen Betreuung und Pflege
Wer beides braucht, kombiniert in der Praxis fast immer zwei Modelle. Reine Betreuung wird nicht von der Krankenkasse übernommen, ärztlich verordnete Pflege dagegen schon.
Die 24h Betreuung Modelle im Überblick
| Modell | Wer ist Arbeitgeber? | Typisch für | Aufwand für Angehörige |
|---|---|---|---|
| Live-in über Schweizer Agentur | Die Agentur | Leichter bis mittlerer Betreuungsbedarf | Gering |
| Direktanstellung im Privathaushalt | Die Familie / betreute Person | Langfristige, stabile Situationen | Hoch |
| Entsendung aus dem EU-Raum | Ausländische Agentur | Preisorientierte Lösungen | Mittel (Prüfpflicht!) |
| Schichtbetrieb / 24h-Pflegedienst | Pflegedienst | Hoher medizinischer Bedarf | Gering |
| Kombination Betreuung + Spitex | Geteilt | Sehr häufige Praxislösung | Mittel |
Modell 1: Live-in-Betreuung über eine Schweizer Agentur
Bei diesem Modell wohnt eine Betreuungsperson im Haushalt und ist bei einer Schweizer Agentur angestellt. Die Agentur rekrutiert, organisiert den Wechsel bei Ferien oder Krankheit und rechnet die Sozialversicherungen ab. Die Familie erhält eine Rechnung und hat keine Arbeitgeberpflichten.
Vorteile: klare Verantwortlichkeiten, Ersatz bei Ausfall, ein Ansprechpartner. Nachteile: höhere Kosten als bei Direktanstellung, weniger direkter Einfluss auf die Personalauswahl.
Achten Sie darauf, ob die Agentur Personal tatsächlich anstellt (Personalverleih) oder nur vermittelt. Für den gewerbsmässigen Personalverleih braucht es in der Schweiz eine Bewilligung nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz; das SECO führt darüber ein öffentliches Verzeichnis. Fragen Sie im Erstgespräch direkt nach der Bewilligung. Wie die Organisation im Alltag konkret abläuft, zeigt unser Ratgeber Live-in Betreuung Zürich – und welche Fehler Familien dabei am häufigsten machen, lesen Sie unter Stolperfallen bei der Live-in-Betreuung.
Modell 2: Direktanstellung im Privathaushalt
Hier wird die Betreuungsperson direkt von der betreuten Person oder der Familie angestellt. Das ist das günstigste, aber auch anspruchsvollste Modell – Sie werden Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit allen Pflichten.
Verbindlich sind dabei die Mindestlöhne des Normalarbeitsvertrags Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) des Bundes. Er gilt in der ganzen Schweiz mit Ausnahme des Kantons Genf. Seit dem 1. Januar 2026 gelten laut SECO folgende Mindeststundenlöhne (brutto, ohne Ferien- und Feiertagszuschläge):
| Kategorie | Mindestlohn pro Stunde |
|---|---|
| Ungelernt | CHF 20.35 |
| Ungelernt, mind. 4 Jahre Berufserfahrung | CHF 22.30 |
| Gelernt mit EBA (2-jährige Grundbildung) | CHF 22.30 |
| Gelernt mit EFZ (3-jährige Grundbildung) | CHF 24.55 |
Dazu kommen AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge, Unfallversicherung, allenfalls BVG und eine Krankentaggeldversicherung. Für kleine Pensen gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren der Ausgleichskasse. Die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse ist Pflicht – wer sie unterlässt, riskiert eine Strafanzeige wegen Schwarzarbeit.
Modell 3: Entsendung aus dem EU-Raum
Beim Entsendemodell bleibt die Betreuungsperson bei einer Agentur im Herkunftsland angestellt (häufig Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn) und wird in die Schweiz entsandt. Die Sozialversicherung läuft über das Herkunftsland, nachgewiesen durch eine A1-Bescheinigung.
Entscheidend – und häufig falsch dargestellt: Auch für entsandte Arbeitnehmende gelten die Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen. Ein Angebot, das deutlich unter den NAV-Ansätzen liegt, ist ein Warnsignal. Verlangen Sie vor Vertragsabschluss:
- die A1-Bescheinigung der Betreuungsperson,
- den Nachweis der Meldung bzw. Bewilligung des Einsatzes,
- eine nachvollziehbare Lohnabrechnung nach Schweizer Ansätzen,
- eine schriftliche Regelung von Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten.
Modell 4: Rund-um-die-Uhr-Abdeckung im Schichtbetrieb
Statt einer Live-in-Person übernimmt ein Team eines Pflegedienstes die Betreuung in Schichten, inklusive Nachtwache. Dieses Modell ist das teuerste, weil jede Stunde Arbeitszeit ist – aber bei hohem medizinischem Bedarf, nächtlicher Pflege oder instabilen Situationen oft die einzige verantwortbare Lösung. Anbieter finden Sie unter Private Pflegedienste.
Der Vorteil: Fachpersonal, klare Qualifikationen, keine Arbeitgeberpflichten für Sie. Der Nachteil: wechselnde Bezugspersonen und deutlich höhere Kosten.
Modell 5: Kombination aus Betreuung und Spitex
Das in der Schweiz am häufigsten gelebte Modell ist eine Kombination: Eine Betreuungsperson deckt Alltag, Haushalt und Präsenz ab, die Spitex übernimmt die ärztlich verordnete Pflege. So wird der Pflegeanteil über die Krankenkasse abgerechnet, während der Betreuungsanteil privat finanziert wird.
Diese Aufteilung ist nicht nur finanziell sinnvoll, sondern auch fachlich: Behandlungspflege gehört in die Hände von diplomiertem Pflegepersonal – auch dann, wenn eine Live-in-Betreuung im Haus ist. Wo genau die Grenze zwischen beiden Angeboten verläuft, erklärt der Ratgeber Spitex vs. 24h-Betreuung.
Was zahlt wer? Finanzierung der 24h Betreuung
Für keines der Modelle gibt es eine Pauschalfinanzierung. Die Kosten setzen sich aus mehreren Töpfen zusammen:
Krankenkasse (KVG): Übernimmt ausschliesslich die ärztlich verordnete Pflege (Abklärung, Behandlungspflege, Grundpflege) – nicht Betreuung, Haushalt oder Präsenz.
Hilflosenentschädigung (HE) der AHV: Sie ist ein Beitrag an Pflege- und Betreuungskosten, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen beträgt sie 2026 monatlich:
| Grad der Hilflosigkeit | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Leicht (nur bei Betreuung zu Hause) | CHF 252 |
| Mittel | CHF 630 |
| Schwer | CHF 1’008 |
Ergänzungsleistungen (EL): Zusätzlich zur jährlichen EL können Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden, darunter Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause. Bei alleinstehenden Personen zu Hause mit Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV oder der Unfallversicherung erhöht sich der jährliche Höchstbetrag laut BSV auf CHF 90’000 bei schwerer bzw. CHF 60’000 bei mittelschwerer Hilflosigkeit – jedoch nur, soweit die Kosten nicht bereits durch Hilflosenentschädigung und Assistenzbeitrag gedeckt sind. Die Kantone können höhere Beträge vorsehen; die Ansätze und Bedingungen unterscheiden sich kantonal deutlich. Einzelheiten finden Sie im Merkblatt 5.01 der Informationsstelle AHV/IV.
Die effektiven Monatskosten einer 24h-Betreuung hängen von Modell, Anbieter, Qualifikation und Kanton ab. Lassen Sie sich deshalb immer eine schriftliche Offerte mit allen Nebenkosten geben – Anreise, Ersatzbetreuung, Kost und Logis, Sozialabgaben.
Welches Modell passt zu welcher Situation?
- Vor allem Präsenz, Haushalt und Gesellschaft nötig: Live-in über eine Agentur oder Direktanstellung.
- Sie wollen kein Arbeitgeberrisiko: Agentur- oder Schichtmodell.
- Ärztlich verordnete Pflege im Alltag: Kombination mit Spitex oder privatem Pflegedienst.
- Nächtliche Pflege, Demenz mit starker Unruhe, instabile Gesundheit: Schichtbetrieb mit Fachpersonal.
- Enges Budget, aber Zeit für Administration: Direktanstellung – mit korrekter Abrechnung.
Zusammenfassung: Erst das Modell klären, dann die Kosten
Die Frage nach den Kosten ist erst nach der Frage nach dem Modell zu beantworten. Wer weiss, ob eine Live-in-Betreuung, ein Entsendemodell, ein Schichtbetrieb oder eine Kombination mit der Spitex gebraucht wird, kann Offerten überhaupt erst vergleichen – und erkennt unseriöse Angebote schneller. Prüfen Sie in jedem Fall Arbeitgeberrolle, Mindestlöhne und Sozialversicherungen.
Auf PflegeNetz24 finden Sie Anbieter für 24h Betreuung zuhause in Ihrer Region – kostenlos vergleichen und direkt Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen zu den 24h Betreuung Modellen
Arbeitet eine 24h-Betreuungskraft wirklich rund um die Uhr?
Nein. Der Begriff beschreibt eine durchgehende Anwesenheit im Haushalt, nicht durchgehende Arbeitszeit. Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten müssen vertraglich geregelt sein. Wer eine tatsächliche Betreuung über 24 Stunden benötigt, braucht ein Team im Schichtbetrieb.
Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Betreuung?
Nein, nicht die Betreuung. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt nur ärztlich verordnete Pflegeleistungen, die von der Spitex oder einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Betreuung, Haushalt und Präsenz sind privat zu finanzieren – Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen können sich daran beteiligen.
Welches Modell ist am günstigsten?
In der Regel die Direktanstellung, weil keine Agenturmarge anfällt. Dafür übernehmen Sie sämtliche Arbeitgeberpflichten: Mindestlöhne nach NAV Hauswirtschaft, Sozialversicherungen, Unfallversicherung, Lohnabrechnung und Ersatz bei Ausfall.
Ist eine Betreuungskraft aus dem EU-Raum legal?
Ja, sofern die Vorgaben eingehalten werden. Bei einer Entsendung braucht es eine A1-Bescheinigung und die korrekte Meldung des Einsatzes; die Schweizer Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen gelten auch für entsandte Personen. Angebote deutlich unter den NAV-Mindestlöhnen sind ein Warnsignal.
Kann ich Betreuung und Spitex kombinieren?
Ja, und das ist der häufigste Weg. Die Betreuungsperson deckt den Alltag ab, die Spitex übernimmt die verordnete Pflege. So wird der Pflegeanteil über die Krankenkasse abgerechnet.
Wo finde ich Anbieter für 24h-Betreuung in meiner Region?
Im Verzeichnis von PflegeNetz24 sind Anbieter nach Kategorie und Ort aufgeführt. Vergleichen Sie mindestens zwei bis drei Offerten und achten Sie auf transparente Angaben zu Lohn, Nebenkosten und Ersatzregelung.