Eine Patientenverfügung ist in der Schweiz ein wichtiges Instrument der persönlichen Vorsorge. Sie legt fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen – oder ablehnen – falls Sie sich selbst nicht mehr äussern können. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Patientenverfügung in der Schweiz funktioniert, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und was beim Erstellen besonders zu beachten ist.
- 1. Was ist eine Patientenverfügung?
- 2. Rechtliche Grundlage in der Schweiz
- 3. Wie funktioniert die Patientenverfügung in der Praxis?
- 4. Was sollte in einer Schweizer Patientenverfügung enthalten sein?
- 5. Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
- 6. Aufbewahrung & Registrierung
- 7. Aktualisierung & Änderungen
- 8. Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr selbst entscheiden können. Sie geben damit Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachpersonen klare Anweisungen, wie sie in Ihrem Sinne handeln sollen.
Zusätzlich können Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die Ihren Willen gegenüber dem Behandlungsteam vertritt. Die Patientenverfügung hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihr Wille auch dann respektiert wird, wenn Sie sich nicht mehr äussern können.
Rechtliche Grundlage in der Schweiz
Die Patientenverfügung ist in der Schweiz seit 2013 im Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 370–373) gesetzlich geregelt. Jede urteilsfähige Person kann darin festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder welche sie ablehnt. Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich verpflichtet, sich an eine gültige Patientenverfügung zu halten.
Ist keine Verfügung vorhanden, entscheiden die behandelnden Fachpersonen in Absprache mit den nächsten Angehörigen oder einer gesetzlich eingesetzten Vertretungsperson nach dem sogenannten mutmasslichen Willen der betroffenen Person. Eine schriftliche Patientenverfügung schafft hier also Klarheit – sowohl für das Behandlungsteam als auch für die Angehörigen.
Wie funktioniert die Patientenverfügung in der Praxis?
Im Notfall prüfen Ärztinnen und Ärzte zuerst, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Liegt sie vor und ist erkennbar gültig, gilt sie als verbindlich. Das medizinische Personal orientiert sich dann an den darin festgehaltenen Wünschen und führt nur die Behandlungen durch, denen Sie zugestimmt haben.
Falls Unklarheiten bestehen – zum Beispiel, ob das Dokument noch Ihrem aktuellen Willen entspricht – wird in Absprache mit der genannten Vertretungsperson oder Ihren Angehörigen geprüft, wie Sie sich wahrscheinlich entschieden hätten. Ohne Patientenverfügung müssen die Angehörigen diese Entscheidungen oft selbst treffen, was für viele sehr belastend sein kann.
Was sollte in einer Schweizer Patientenverfügung enthalten sein?
Damit Ihre Patientenverfügung gültig und eindeutig ist, sollte sie folgende Punkte beinhalten:
- Persönliche Angaben: Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten.
- Grundsätzliche Haltung zur Behandlung: Priorisieren Sie Lebensverlängerung oder Lebensqualität?
- Einwilligung oder Ablehnung bestimmter Massnahmen: zum Beispiel künstliche Beatmung, Ernährung, Dialyse, Reanimation oder Schmerztherapie.
- Vertretungsperson: Wer soll Ihre medizinischen Interessen vertreten?
- Religiöse oder ethische Überzeugungen: falls diese Ihre Entscheidungen beeinflussen.
- Datum und Unterschrift: damit das Dokument rechtlich anerkannt ist.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Sie können Ihre Patientenverfügung frei formulieren oder eine offizielle Vorlage verwenden. In der Schweiz bieten beispielsweise die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW), das Rote Kreuz, Pro Senectute oder die FMH kostenlose Muster und Formulierungshilfen an.
Wichtig ist, dass Sie das Dokument eigenhändig unterschreiben und datieren. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber zusätzliche Sicherheit geben. Empfehlenswert ist, die Verfügung in Ruhe zu verfassen und mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer Vertrauensperson zu besprechen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche medizinisch nachvollziehbar sind.
Aufbewahrung & Registrierung
Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung an einem gut zugänglichen Ort auf – etwa bei Ihren persönlichen Dokumenten oder in einem beschrifteten Ordner. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, wo sich das Original befindet. Viele Menschen tragen ausserdem einen Hinweis im Portemonnaie oder auf der Krankenkassenkarte.
Zusätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung im Gesundheitsdossier (EPD) oder beim Schweizer Roten Kreuz registrieren lassen. Dadurch wissen Spitäler und Ärztinnen im Notfall schneller, dass ein gültiges Dokument existiert.
Aktualisierung & Änderungen
Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmässig – idealerweise alle zwei bis drei Jahre oder nach wichtigen Lebensereignissen. Wenn Sie Ihre Meinung ändern, erstellen Sie eine neue Version, datieren und unterschreiben sie erneut und vernichten alte Exemplare. Nur so vermeiden Sie Missverständnisse im Ernstfall.
Ärztinnen und Pflegepersonen akzeptieren nur aktuelle Dokumente, die klar und nachvollziehbar sind. Eine veraltete oder unklare Verfügung kann im Zweifel zu Verzögerungen oder Fehlinterpretationen führen.
Häufige Fragen zur Patientenverfügung
Ist eine Patientenverfügung in der Schweiz gesetzlich verbindlich?
Ja. Wenn sie von einer urteilsfähigen Person schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben wurde, ist sie rechtlich verbindlich. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich daran zu halten – es sei denn, es bestehen ernsthafte Zweifel an der Gültigkeit oder Aktualität.
Ab welchem Alter ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
Grundsätzlich kann jede urteilsfähige Person eine Patientenverfügung erstellen, unabhängig vom Alter. Besonders empfohlen wird sie ab dem jungen Erwachsenenalter, da auch ein Unfall oder eine akute Erkrankung jederzeit zu einer Urteilsunfähigkeit führen kann.
Wie weiss das Spital, dass ich eine Patientenverfügung habe?
Sie können Ihre Verfügung bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt, beim Spital oder beim Roten Kreuz hinterlegen. Zudem können Sie auf Ihrer Krankenkassenkarte oder im elektronischen Patientendossier einen Vermerk anbringen lassen. So ist sichergestellt, dass Ihr Wille im Notfall schnell gefunden wird.
Kann ich eine Patientenverfügung gemeinsam mit Angehörigen verfassen?
Ja, das ist sogar empfehlenswert. Wenn Ihre Familie über Ihre Haltung informiert ist, weiss sie im Ernstfall, welche Entscheidungen Ihrem Willen entsprechen. Eine gemeinsame Besprechung schafft Klarheit und kann spätere Konflikte vermeiden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zur Patientenverfügung in der Schweiz und ersetzt keine individuelle Beratung. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer Fachperson, Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen.