Wer im Kanton St. Gallen pflegebedürftige Angehörige zuhause betreuen lassen möchte, stösst schnell auf eine grosse Auswahl an privaten Spitex-Anbietern neben der öffentlichen Spitex. Private Organisationen arbeiten kommerziell, sind oft kleiner und flexibler organisiert – das bringt Vorteile, aber auch Punkte, die Angehörige unbedingt prüfen sollten, bevor ein Vertrag unterschrieben wird. Wie setzen sich die Kosten zusammen, wer übernimmt welchen Anteil, und worauf kommt es bei der Anbieterwahl konkret an? Dieser Ratgeber ordnet die rechtlichen Grundlagen, die kantonalen Besonderheiten in St. Gallen und liefert am Ende eine praktische Checkliste für das erste Gespräch mit einem Anbieter.
- 1. Private vs. öffentliche Spitex – der Unterschied im Kanton St. Gallen
- 2. Bewilligungspflicht: Das müssen private Spitex-Organisationen in St. Gallen erfüllen
- 3. Was kostet private Spitex in St. Gallen? Die drei Finanzierungssäulen
- 4. Checkliste: Worauf Sie bei der Wahl einer privaten Spitex in St. Gallen achten sollten
- 5. Häufige Fragen zur privaten Spitex in St. Gallen
- 6. Zusammenfassung
- 7. Weiterführende Ratgeber
Private vs. öffentliche Spitex – der Unterschied im Kanton St. Gallen
Die politischen Gemeinden im Kanton St. Gallen tragen die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Pflegeversorgung ihrer Bevölkerung. Dazu schliessen sie Leistungsaufträge mit Spitex-Organisationen ab, welche Angebot und Finanzierung regeln und sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten im Versorgungsgebiet betreut werden. Die öffentliche Spitex erfüllt damit eine Versorgungspflicht gegenüber der gesamten Wohnbevölkerung.
Private Spitex-Organisationen verfügen in der Regel über keinen solchen Gemeinde-Leistungsauftrag. Sie sind kommerziell ausgerichtet und häufig kleinteiliger organisiert, was in der Praxis eine grössere personelle Kontinuität ermöglicht – also dieselbe Pflegefachperson über einen längeren Zeitraum. Auch die Einsatzplanung lässt sich oft flexibler und individueller gestalten, da kein flächendeckender Versorgungsauftrag erfüllt werden muss.
In der Praxis bedeutet das auch: Das Leistungsspektrum privater Anbieter ist häufig breiter und vielseitiger als bei der öffentlichen Spitex, da private Organisationen ihr Angebot freier auf Nachfrage ausrichten können – etwa bei spezialisierter Demenzbetreuung, mehrsprachigem Pflegepersonal oder kurzfristigen Einsätzen ausserhalb der üblichen Bürozeiten. Diese Flexibilität hat allerdings ihren Preis und ersetzt nicht die im nächsten Abschnitt beschriebene Bewilligungspflicht.
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Bewilligungspflicht: Das müssen private Spitex-Organisationen in St. Gallen erfüllen
Genau hier liegt der wichtigste Punkt, den Angehörige prüfen sollten. Gemäss Art. 26 der kantonalen Verordnung über den Betrieb privater Einrichtungen der Gesundheitspflege (VEG) benötigen Spitex-Organisationen ohne Leistungsauftrag einer politischen Gemeinde, die Krankenpflege nach Art. 7 Abs. 2 KLV erbringen, eine Betriebsbewilligung des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen. Das kantonale Konzept zu Aufsicht und Bewilligung legt sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung – und den Entzug – dieser Bewilligung fest.
Zusätzlich zur Betriebsbewilligung braucht eine private Spitex eine separate OKP-Zulassung, um Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können. Der Kanton St. Gallen veröffentlicht ein laufend aktualisiertes Verzeichnis der Spitex-Organisationen mit Betriebsbewilligung. Bevor Sie sich für einen privaten Anbieter entscheiden, lohnt sich ein Blick in dieses offizielle Verzeichnis des Kantons St. Gallen – nur so haben Sie Gewissheit, dass Bewilligung und Versicherungs-Abrechnung tatsächlich geregelt sind.
Was kostet private Spitex in St. Gallen? Die drei Finanzierungssäulen
Kassenpflichtige Pflegeleistungen nach Art. 25a KVG werden grundsätzlich über drei Säulen finanziert: einen fixen Beitrag der Krankenversicherung, eine begrenzte Patientenbeteiligung und eine Restfinanzierung durch die öffentliche Hand. Diese Struktur gilt unabhängig davon, ob eine öffentliche oder eine private, OKP-zugelassene Spitex die Leistung erbringt.
1. Beitrag der Krankenversicherung (OKP)
Die Tarife für kassenpflichtige Pflegeleistungen sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) bundesweit festgelegt. Gemäss dem offiziellen Tarifblatt der Spitex St.Gallen AG (gültig seit 1. Juli 2024) gelten folgende Stundenansätze: CHF 76.90 für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination (KLV 7a), CHF 63.00 für Untersuchung und Behandlung (KLV 7b) und CHF 52.60 für Grundpflege (KLV 7c). Voraussetzung für die Kostenübernahme ist immer eine ärztliche Verordnung sowie eine fachliche Bedarfsabklärung.
2. Patientenbeteiligung
Im Kanton St. Gallen beträgt die Patientenbeteiligung an den kassenpflichtigen Pflegeleistungen gemäss Art. 15 des kantonalen Pflegefinanzierungsgesetzes 20 Prozent, jedoch maximal CHF 15.35 pro Tag. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr, Pflegeleistungen, die über die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung finanziert werden, sowie Leistungen der Akut- und Übergangspflege.
3. Restfinanzierung durch die Wohngemeinde
Den verbleibenden, nicht durch OKP und Patientenbeteiligung gedeckten Betrag übernimmt im Kanton St. Gallen die politische Wohngemeinde der Klientin oder des Klienten. Für private Spitex-Organisationen ohne eigenen Gemeinde-Leistungsauftrag existieren dafür eigene Rahmenverträge: Die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) hat mit den Berufsverbänden ASPS und SBK sowie mit dem Spitexverband Vereinbarungen ausgearbeitet, die eine vereinfachte Abrechnung der Restfinanzierung ermöglichen. Ist ein Anbieter nicht an einen solchen Rahmenvertrag angeschlossen, kann die Abrechnung der Restfinanzierung deutlich aufwändiger werden – ein weiterer guter Grund, vor Vertragsabschluss gezielt danach zu fragen. Eine Übersicht über entsprechend geprüfte private Pflegedienste in St. Gallen erleichtert die Vorauswahl.
4. Nicht-kassenpflichtige Leistungen: Hauswirtschaft und Betreuung
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Begleitung bei Behördengängen oder allgemeine Betreuung sind keine Pflegeleistungen im Sinne der KLV und werden von der Krankenversicherung nicht übernommen. Jede Spitex-Organisation legt für diese Leistungen ihre eigenen Tarife fest. Unter Umständen beteiligt sich eine private Zusatzversicherung oder – bei Anspruch – die Ergänzungsleistung an diesen Kosten. Wer in erster Linie Unterstützung im Alltag statt medizinischer Pflege benötigt, findet passende Angebote zur Betreuung und Haushaltshilfe in St. Gallen.
Checkliste: Worauf Sie bei der Wahl einer privaten Spitex in St. Gallen achten sollten
- Betriebsbewilligung: Liegt eine gültige Bewilligung des Gesundheitsdepartements vor? Im kantonalen Verzeichnis lässt sich das direkt nachprüfen.
- OKP-Zulassung: Kann die Organisation kassenpflichtige Leistungen direkt mit der Krankenkasse abrechnen (Tiers Payant), oder müssen Sie selbst in Vorleistung gehen?
- Rahmenvertrag zur Restfinanzierung: Ist die Spitex an die VSGP-Vereinbarung angeschlossen, oder müssen Sie die Restfinanzierung selbst mit Ihrer Wohngemeinde klären?
- Ärztliche Verordnung und Bedarfsabklärung: Wird dies organisiert, oder müssen Sie sich selbst darum kümmern?
- Personelle Kontinuität: Wie viele unterschiedliche Pflegefachpersonen sind im Einsatz, und wie flexibel lassen sich Einsatzzeiten anpassen?
- Transparente Preisliste: Liegt für nicht-kassenpflichtige Leistungen wie Hauswirtschaft eine klare, schriftliche Tarifübersicht vor?
Reicht der Pflegebedarf über punktuelle Spitex-Einsätze hinaus, etwa bei fortgeschrittener Demenz oder eingeschränkter Mobilität rund um die Uhr, lohnt sich ein Blick auf Angebote zur 24h-Betreuung in St. Gallen als Ergänzung oder Alternative.

Häufige Fragen zur privaten Spitex in St. Gallen
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für private Spitex?
Ja. Damit die Krankenversicherung Pflegeleistungen nach KLV übernimmt, braucht es immer eine ärztliche Anordnung sowie eine Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei privater Spitex vollständig?
Nein. Die Krankenversicherung übernimmt einen gesetzlich festgelegten Beitrag pro Stunde. Zusätzlich fällt eine Patientenbeteiligung von 20 Prozent (max. CHF 15.35/Tag im Kanton St. Gallen) an, der Rest wird im Regelfall über die Wohngemeinde restfinanziert – vorausgesetzt, der Anbieter ist OKP-zugelassen und an die entsprechenden Rahmenverträge angeschlossen.
Was kostet private Spitex bei rein hauswirtschaftlichen Leistungen?
Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtig. Die Preise legt jede Organisation selbst fest; eine schriftliche Tarifübersicht sollte vor Vertragsabschluss vorliegen.
Wie erkenne ich eine bewilligte private Spitex in St. Gallen?
Im offiziellen Verzeichnis des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen sind alle Organisationen mit gültiger Betriebsbewilligung aufgeführt.
Kann ich die Spitex-Organisation in St. Gallen frei wählen?
Grundsätzlich ja – anders als bei der öffentlichen Spitex mit Gemeinde-Zuständigkeit können Sie bei privaten Anbietern frei wählen. Achten Sie aber darauf, dass die gewählte Organisation OKP-zugelassen und an die Rahmenverträge zur Restfinanzierung angeschlossen ist, damit die Kostenaufteilung wie beschrieben funktioniert.
Zusammenfassung
Private Spitex in St. Gallen kann eine flexible, persönliche Alternative zur öffentlichen Spitex sein – vorausgesetzt, die rechtlichen Grundlagen stimmen. Wer vor der Wahl Betriebsbewilligung, OKP-Zulassung und Anschluss an die Rahmenverträge zur Restfinanzierung prüft, vermeidet böse Überraschungen bei der Rechnung. Auf pflegenetz24.ch finden Sie geprüfte Anbieter im Überblick und können Angebote direkt vergleichen.