Wenn ältere Angehörige in Basel nicht mehr allein zuhause klarkommen, aber ein Heimumzug keine Option ist, fällt der Blick oft auf die 24-Stunden-Betreuung Basel: Eine Betreuungsperson lebt mit im Haushalt und unterstützt rund um die Uhr. In Basel gibt es dafür mehrere Anbieter – aber nicht jedes Modell ist gleich seriös oder überhaupt legal. Dieser Ratgeber zeigt, welche Spielregeln in der Schweiz gelten, was bei den Kosten wirklich zählt und wie Sie in Basel einen passenden, korrekt arbeitenden Anbieter finden.
- 1. Was bedeutet 24h-Betreuung genau?
- 2. Zwei legale Modelle – und was in der Schweiz verboten ist
- 3. Bewilligungspflicht: Worauf Sie in Basel achten sollten
- 4. Lohn und Arbeitsbedingungen: Was in Basel-Stadt gilt
- 5. Worauf Sie bei der Anbieterwahl in Basel achten sollten
- 6. Ablauf: So gehen Sie in Basel Schritt für Schritt vor
- 7. Häufige Fragen
- 8. Zusammenfassung
- 9. Weitere Ratgeber
Was bedeutet 24h-Betreuung genau?
Bei der 24h-Betreuung – auch Live-in-Betreuung genannt – wohnt eine Betreuungsperson im selben Haushalt wie die zu betreuende Person und übernimmt Aufgaben wie Haushalt, Begleitung, Unterstützung im Alltag und teilweise einfache Grundpflege. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung) bleibt davon meist getrennt und wird ergänzend durch die Spitex oder einen privaten Pflegedienst in Basel abgedeckt.
Wichtig zu wissen: Eine einzelne Person darf in der Schweiz keine durchgehende 24-Stunden-Betreuung allein leisten. Seit dem 1. Dezember 2025 regeln die neuen Sonderbestimmungen für die Live-in-Betreuung (Art. 17a–17e ArGV 2) explizit das Dreiparteienverhältnis zwischen Personalverleiher, Betreuungsperson und Privathaushalt – inklusive Arbeits- und Ruhezeiten sowie Pflicht zur Dokumentation der Einsätze. Ein Anbieter, der eine Person dauerhaft allein und ohne Ablösung einsetzt, arbeitet nicht regelkonform.
Zwei legale Modelle – und was in der Schweiz verboten ist
In der Schweiz gibt es für die 24h-Betreuung grundsätzlich zwei zulässige Organisationsformen:
- Arbeitgebermodell: Der Privathaushalt stellt die Betreuungsperson direkt an und wird damit selbst Arbeitgeber – mit allen Pflichten bei Lohn, Sozialversicherungen und Arbeitsvertrag.
- Personalverleih: Eine Agentur stellt die Betreuungsperson an und verleiht sie an den Privathaushalt. Die Agentur bleibt Arbeitgeberin, der Haushalt ist Einsatzbetrieb.
Nicht zulässig ist dagegen die Selbstständigkeit der Betreuungsperson in diesem Modell – die Schweizer Gesetzgebung schliesst das aus. Ebenso untersagt ist die Entsendung von Betreuungspersonal durch Unternehmen mit Sitz im Ausland direkt in Schweizer Privathaushalte. Wer mit einer Agentur arbeitet, die eines dieser Modelle anbietet, sollte besonders genau hinschauen.
Bewilligungspflicht: Worauf Sie in Basel achten sollten
Wer Betreuungspersonen vermittelt oder verleiht, braucht dafür eine Bewilligung – das gilt explizit auch für den Bereich der 24-Stunden-Betreuung. Konkret heisst das für Anbieter mit Tätigkeit in Basel:
- Kantonale Bewilligung durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Basel-Stadt, je nachdem ob Arbeitsvermittlung oder Personalverleih betrieben wird.
- Eidgenössische SECO-Bewilligung, sobald die Tätigkeit grenzüberschreitend erfolgt – etwa weil Betreuungspersonal aus dem Ausland rekrutiert oder eingesetzt wird, was in dieser Branche die Regel ist.
Das öffentlich zugängliche Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe des SECO (avg-seco.admin.ch) lässt sich vor einer Zusammenarbeit unkompliziert konsultieren – ein Anbieter, der dort nicht auffindbar ist, sollte kritisch hinterfragt werden.
Lohn und Arbeitsbedingungen: Was in Basel-Stadt gilt
Für Personal im Privathaushalt – einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung – gilt im Kanton Basel-Stadt der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Haushalt (NAV Haushalt BS) vom 25. August 2020, ergänzend zu den bundesweiten Mindestlöhnen des NAV Hauswirtschaft. Zusätzlich greift in Basel-Stadt der kantonale Mindestlohn: Er liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 22.20 pro Stunde und gilt für alle, deren gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt – ausdrücklich auch für entsandte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag etwas anderes vorsieht. Bei Stundenlohn kommen zusätzlich ein Ferienzuschlag von mindestens 8,33 % sowie ein Feiertagszuschlag hinzu.
Für die Kosten einer 24h-Betreuung in Basel bedeutet das konkret: Der Lohnanteil orientiert sich nicht an Wunschpreisen einzelner Agenturen, sondern an einer gesetzlichen Untergrenze. Seriöse Anbieter legen offen, wie sich der Gesamtpreis aus Lohn, Sozialversicherungsbeiträgen (AHV/IV/EO, ALV, ggf. BVG) und – beim Personalverleihmodell – der Verleihmarge zusammensetzt. Pauschale Tiefpreis-Versprechen sind ein Warnsignal, dass entweder der Mindestlohn nicht eingehalten oder mit einem nicht zulässigen Modell gearbeitet wird.

Worauf Sie bei der Anbieterwahl in Basel achten sollten
- Bewilligung nachweisbar: Kantonale Bewilligung (Basel-Stadt) und – bei Personal aus dem Ausland – SECO-Bewilligung. Im SECO-Verzeichnis prüfbar.
- Klares Vertragsmodell: Arbeitgebermodell oder Personalverleih – transparent kommuniziert, nicht verschleiert als „freie Mitarbeit”.
- Einhaltung NAV Haushalt BS und kantonaler Mindestlohn: Der ausgewiesene Lohn der Betreuungsperson sollte den Basler Mindestlohn nicht unterschreiten.
- Ablösung statt Dauereinsatz: Eine 24-Stunden-Betreuung erfordert laut den seit Dezember 2025 geltenden Sonderbestimmungen ein Mehrparteiensystem mit dokumentierten Arbeits- und Ruhezeiten – keine einzelne Person im Dauereinsatz.
- Referenzen und Erfahrung: Gerade bei Demenz oder erhöhtem Pflegebedarf ist einschlägige Erfahrung der Betreuungsperson entscheidend.
- Abgrenzung zur Spitex: Medizinische Behandlungspflege bleibt in der Regel Sache der Spitex – klären Sie vorab, wie die Zusammenarbeit organisiert ist.
Ablauf: So gehen Sie in Basel Schritt für Schritt vor
- Betreuungsbedarf einschätzen – allein im Haushalt, mit punktueller Spitex-Unterstützung, oder mit zusätzlichem Pflegebedarf?
- Mehrere Anbieter in der Region Basel vergleichen und dabei gezielt nach Bewilligung und Vertragsmodell fragen.
- Anbieter im SECO-Verzeichnis (avg-seco.admin.ch) auf Bewilligung prüfen.
- Vertrag und Lohnabrechnung gegen NAV Haushalt BS und kantonalen Mindestlohn abgleichen.
- Start des Einsatzes mit klar dokumentierten Arbeits- und Ruhezeiten vereinbaren.
Über PflegeNetz24 können Sie Anbieter für 24h-Betreuung in Basel kostenlos vergleichen und direkt Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Ist 24h-Betreuung in Basel legal? Ja, sofern sie über das Arbeitgebermodell oder einen bewilligten Personalverleih organisiert ist. Selbstständigkeit der Betreuungsperson und Entsendung durch ausländische Firmen sind nicht zulässig.
Wer kontrolliert die Bewilligung in Basel? Für die kantonale Bewilligung ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Basel-Stadt zuständig, für die grenzüberschreitende Tätigkeit das SECO.
Gilt der Basler Mindestlohn auch für Betreuungspersonal aus dem Ausland? Ja. Der kantonale Mindestlohn von CHF 22.20/h (Stand 2026) gilt für alle, deren Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liegt – auch für entsandte ausländische Arbeitnehmende, soweit kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag Vorrang hat.
Kann eine einzelne Betreuungsperson durchgehend bei uns leben und arbeiten? Nein. Eine einzelne Person darf keine 24-Stunden-Betreuung allein leisten – die seit Dezember 2025 geltenden Sonderbestimmungen verlangen ein geregeltes Mehrparteiensystem mit Arbeits- und Ruhezeiten.
Zusammenfassung
24h-Betreuung in Basel kann eine gute Lösung sein, um älteren oder pflegebedürftigen Menschen den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen – vorausgesetzt, sie ist rechtlich korrekt organisiert. Entscheidend sind drei Dinge: ein zulässiges Modell (Arbeitgebermodell oder bewilligter Personalverleih, keine Selbstständigkeit oder Entsendung), eine nachweisbare Bewilligung von AWA Basel-Stadt bzw. SECO, und die Einhaltung von NAV Haushalt BS und kantonalem Mindestlohn. Wer diese drei Punkte vor der Anbieterwahl prüft, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern erkennt meist auch direkt, ob ein Angebot seriös kalkuliert ist oder auf Kosten der Betreuungsperson zustande kommt.