Ein Treppenlift kann älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen, länger selbstständig im eigenen Zuhause zu wohnen. Die Kosten unterscheiden sich in der Schweiz allerdings erheblich. Entscheidend sind vor allem die Form der Treppe, die Anzahl Stockwerke, die Art des Lifts und die bauliche Situation.
Für einen klassischen Sitzlift auf einer geraden Treppe sollten Sie in der Schweiz derzeit mit ungefähr CHF 5’800 bis 7’000 als Einstiegspreis rechnen. Bei einer kurvigen Treppe beginnen neue Anlagen häufig bei etwa CHF 12’500 bis 14’500. Plattformlifte für Rollstuhlfahrer sind nochmals teurer.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten realistisch sind, welche Unterstützung durch IV oder Ergänzungsleistungen möglich sein kann und welche Treppenlift-Anbieter in der Schweiz für eine Vergleichsofferte infrage kommen.
- 1. Was kostet ein Treppenlift in der Schweiz?
- 2. Warum sind kurvige Treppenlifte deutlich teurer?
- 3. Sitzlift oder Plattformlift?
- 4. Bezahlt die IV einen Treppenlift?
- 5. Was gilt für Menschen im AHV-Alter?
- 6. Können Ergänzungsleistungen die Kosten übernehmen?
- 7. Bezahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
- 8. Hilflosenentschädigung und Treppenlift: Was ist der Unterschied?
- 9. Treppenlift-Anbieter in der Schweiz: Anbieter für eine Vergleichsofferte
- 10. Gebrauchten Treppenlift kaufen – lohnt sich das?
- 11. Welche laufenden Kosten entstehen?
- 12. So gehen Sie beim Kauf eines Treppenlifts vor
- 13. Welche Alternative gibt es zum Treppenlift?
- 14. Zusammenfassung: Treppenlift kostet in der Schweiz meist mehrere tausend Franken
- 15. Häufige Fragen zu Treppenlift-Kosten in der Schweiz
- 16. Quellen und weiterführende Informationen
Was kostet ein Treppenlift in der Schweiz?
Treppenlifte werden meistens individuell an das Gebäude angepasst. Vor allem bei kurvigen Treppen muss die Schiene speziell für den jeweiligen Treppenverlauf gefertigt werden. Deshalb gibt es keinen einheitlichen Preis.
| Treppenlift | Typischer Preisrahmen |
|---|---|
| Sitzlift, gerade Treppe innen | ab ca. CHF 5’800–7’000 |
| Sitzlift, kurvige Treppe | ab ca. CHF 12’500–14’500 |
| Zusätzliche Etage bei kurvigem Sitzlift | häufig ca. CHF 5’000–5’500 zusätzlich |
| Plattformlift, gerade Treppe | ca. CHF 13’000–16’000 |
| Plattformlift, kurvige Treppe | ab ca. CHF 18’000 |
Die Angaben sind Richtwerte auf Basis öffentlich publizierter Schweizer Anbieterpreise, Stand September 2026. Der tatsächliche Preis kann je nach Treppe, Gebäude und Ausstattung deutlich abweichen.
Warum sind kurvige Treppenlifte deutlich teurer?
Bei einer geraden Treppe kann meistens eine standardisierte Schiene verwendet und auf die benötigte Länge angepasst werden. Bei Treppen mit Kurven, Zwischenpodesten oder mehreren Stockwerken muss die Fahrbahn dagegen individuell vermessen und gefertigt werden.
Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:
- gerade oder kurvige Treppe
- Länge der Fahrstrecke
- Anzahl der Stockwerke und Haltestellen
- Innen- oder Aussenbereich
- Sitzlift oder Plattformlift
- notwendige bauliche Anpassungen
- automatische Dreh- oder Klappfunktionen
- individuelle Anforderungen an Sitz und Bedienung
Sitzlift oder Plattformlift?
Sitzlift
Ein Sitzlift ist die klassische Variante. Die Person setzt sich auf einen Sitz, der entlang einer Schiene die Treppe hinauf- oder hinunterfährt. Für Personen, die noch selbstständig vom Rollstuhl oder von einer Gehhilfe auf den Sitz wechseln können, ist dies häufig die kostengünstigere Lösung.
Plattformlift für Rollstuhlfahrer
Ein Plattformlift besitzt eine Plattform, auf die direkt mit einem Rollstuhl gefahren werden kann. Diese Anlagen benötigen mehr Platz und sind technisch aufwendiger. Deshalb liegen die Kosten normalerweise deutlich über denen eines Sitzlifts.
Bezahlt die IV einen Treppenlift?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Invalidenversicherung (IV) einen Treppenlift finanzieren. Treppenlifte werden in der Hilfsmittelliste der IV ausdrücklich aufgeführt.
Relevant sind insbesondere Hebebühnen, Treppenlifte und Rampen für Versicherte, die ohne einen solchen Behelf ihren Aufenthaltsort beziehungsweise ihre Wohnstätte nicht verlassen können. Die IV prüft dabei, welche Lösung im konkreten Fall zweckmässig und wirtschaftlich ist.
Treppenlifte werden im Rahmen dieser Regelung grundsätzlich leihweise abgegeben. Die individuelle Anspruchsberechtigung wird durch die zuständige IV-Stelle geprüft.
Wichtig: Wer eine Finanzierung durch die IV in Betracht zieht, sollte den Treppenlift nicht einfach zuerst bestellen und anschliessend eine Kostenübernahme beantragen. Klären Sie den Anspruch möglichst vor Auftragserteilung mit der zuständigen IV-Stelle ab.
Was gilt für Menschen im AHV-Alter?
Bei Altersrentnerinnen und Altersrentnern ist die Situation anders. Die AHV beteiligt sich zwar an verschiedenen Hilfsmitteln, verfügt jedoch über einen eigenen und enger gefassten Hilfsmittelkatalog.
Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass ein Treppenlift allein aufgrund einer Mobilitätseinschränkung automatisch von der AHV bezahlt wird.
Eine Besonderheit kann bestehen, wenn bereits vor Erreichen des Referenzalters ein Anspruch auf ein Hilfsmittel der IV bestand. In solchen Situationen können Besitzstandsregelungen relevant sein. Die zuständige Ausgleichskasse oder IV-Stelle kann den individuellen Fall beurteilen.
Können Ergänzungsleistungen die Kosten übernehmen?
Für Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) können zusätzlich zu den jährlichen Ergänzungsleistungen bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten vergütet werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Kosten für Hilfsmittel.
Voraussetzung ist insbesondere, dass die entsprechenden Kosten nicht bereits von einer anderen Versicherung wie IV, Unfall- oder Krankenversicherung übernommen werden.
Die konkreten Regelungen für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten werden von den Kantonen festgelegt. Personen mit EL sollten deshalb vor einer Anschaffung ihre zuständige EL-Stelle kontaktieren.
Bezahlt die Krankenkasse einen Treppenlift?
Bei Treppenliften sollte man nicht davon ausgehen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Anschaffung übernimmt. Allein die ärztlich bestätigte medizinische Notwendigkeit bedeutet nicht automatisch, dass ein Treppenlift von der Grundversicherung bezahlt wird.
Vor einer Bestellung lohnt es sich dennoch, bei der eigenen Krankenversicherung nachzufragen, insbesondere wenn Zusatzversicherungen bestehen.
Hilflosenentschädigung und Treppenlift: Was ist der Unterschied?
Die Hilflosenentschädigung sollte nicht mit der Finanzierung eines Hilfsmittels verwechselt werden. Sie ist eine Geldleistung für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen, persönliche Überwachung oder unter bestimmten Voraussetzungen lebenspraktische Begleitung angewiesen sind.
Ein Treppenlift wird dagegen als Hilfsmittel beurteilt. Ob gleichzeitig Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung besteht, ist eine separate Frage.

Treppenlift-Anbieter in der Schweiz: Anbieter für eine Vergleichsofferte
Vor dem Kauf empfiehlt es sich, mindestens zwei oder besser drei Offerten einzuholen. Preise können sich selbst für dieselbe Treppe deutlich unterscheiden. Neben dem Kaufpreis sollten auch Garantie, Wartung, Reaktionszeit bei Störungen und spätere Reparaturkosten berücksichtigt werden.
Rigert Treppenlifte
Rigert mit Sitz in Küssnacht gehört zu den etablierten Schweizer Anbietern für Treppenlifte. Angeboten werden Lösungen für gerade und kurvige Treppen sowie weitere Liftsysteme. Für gerade Sitzlifte werden öffentlich Einstiegspreise ab rund CHF 5’750 beziehungsweise bei bestimmten Angeboten rund CHF 6’250 inklusive Montage ausgewiesen.
Stannah Switzerland
Stannah ist ein internationaler Hersteller mit eigener Präsenz in der Schweiz. Das Unternehmen bietet Sitz- und Plattformlifte sowie Lösungen für gerade, kurvige und im Aussenbereich liegende Treppen an. Für einen geraden Treppenlift werden derzeit öffentlich Preise ab ungefähr CHF 6’500 bis 7’000 genannt.
Meier + Co. AG / Meico
Die Meier + Co. AG in Niedergösgen bietet schweizweit Treppen- und Plattformlifte an. Das Unternehmen veröffentlicht vergleichsweise detaillierte Richtpreise. Gerade Sitzlifte beginnen beispielsweise bei ungefähr CHF 5’800, kurvige Sitzlifte bei rund CHF 14’500. Gerade Plattformlifte werden mit ungefähr CHF 13’000 bis 16’000 angegeben.
Högg Treppenlifte und Aufzüge
Högg ist ein Schweizer Anbieter mit Sitz in Lichtensteig und bietet verschiedene Treppenlift- und Aufzugslösungen an. Das Unternehmen kann insbesondere als zusätzliche Vergleichsofferte interessant sein, wenn eine individuelle Lösung benötigt wird.
Garaventa Lift Schweiz
Garaventa Lift mit Schweizer Standort in Küssnacht ist ebenfalls im Bereich barrierefreie Liftlösungen tätig und bietet unter anderem Treppen-, Plattform- und weitere Liftsysteme an.
PflegeNetz24-Tipp: Lassen Sie die Treppe von mehreren Anbietern vor Ort beurteilen und verlangen Sie eine schriftliche Gesamtofferte. Darin sollten Lieferung, Montage, notwendige Anpassungen, Garantie und allfällige Zusatzkosten klar ausgewiesen sein.
Die genannten Unternehmen sind Beispiele für in der Schweiz tätige Anbieter und stellen keine abschliessende Rangliste dar. PflegeNetz24 erhält für diese Nennung keine Vergütung, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.
Gebrauchten Treppenlift kaufen – lohnt sich das?
Bei geraden Treppen kann ein gebrauchter Treppenlift eine interessante Möglichkeit sein, die Anschaffungskosten zu reduzieren. Die Schiene ist vergleichsweise einfach an die benötigte Länge anzupassen.
Bei kurvigen Treppen ist eine Wiederverwendung schwieriger, weil die Schiene normalerweise individuell für den ursprünglichen Treppenverlauf hergestellt wurde.
Fragen Sie beim Anbieter deshalb ausdrücklich nach:
- revidierten Gebrauchtgeräten
- Garantie auf gebrauchte Anlagen
- Kosten für Montage und Anpassung
- Ersatzteilversorgung
- Rückkaufmöglichkeiten
Welche laufenden Kosten entstehen?
Neben dem Kaufpreis sollten langfristige Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere:
- regelmässige Wartung
- Serviceeinsätze
- Reparaturen und Ersatzteile
- eventueller Batteriewechsel
- Demontage oder Rückbau
Lassen Sie sich bereits vor Vertragsabschluss erklären, welche Leistungen während der Garantiezeit enthalten sind und wie hoch spätere Service- und Wartungskosten ausfallen können.
So gehen Sie beim Kauf eines Treppenlifts vor
- Bedarf klären: Sitzlift, Plattformlift oder möglicherweise eine alternative Lösung?
- Finanzierung vorab prüfen: Bei möglichem IV- oder EL-Anspruch zuerst die zuständige Stelle kontaktieren.
- Treppenhaus vermessen lassen: Anbieter führen normalerweise eine Besichtigung vor Ort durch.
- Mindestens drei Offerten vergleichen: Nicht nur den Kaufpreis berücksichtigen.
- Servicebedingungen prüfen: Garantie, Wartung und Störungsdienst vergleichen.
- Erst danach Auftrag erteilen.
Welche Alternative gibt es zum Treppenlift?
Ein Treppenlift ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Je nach Mobilität, Gebäude und langfristiger Entwicklung können auch andere Möglichkeiten sinnvoll sein:
- Treppensteighilfe
- Plattformlift
- Homelift beziehungsweise Senkrechtlift
- Wohnungsanpassung auf eine Etage
- barrierefreie Wohnalternative
Gerade bei fortschreitenden Mobilitätseinschränkungen sollte berücksichtigt werden, ob ein klassischer Sitzlift auch langfristig noch selbstständig genutzt werden kann.

Zusammenfassung: Treppenlift kostet in der Schweiz meist mehrere tausend Franken
Ein neuer Sitzlift für eine gerade Treppe beginnt in der Schweiz derzeit ungefähr bei CHF 5’800 bis 7’000. Bei kurvigen Treppen sollte eher mit mindestens CHF 12’500 bis 14’500 gerechnet werden. Plattformlifte für Rollstuhlfahrer beginnen ungefähr bei CHF 13’000 bis 16’000 und können bei komplizierten Treppen deutlich teurer werden.
Bevor Sie einen Treppenlift bestellen, sollten Sie mögliche Leistungen der IV oder Ergänzungsleistungen abklären. Besonders wichtig ist dies, bevor ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Da sich Preise und technische Lösungen erheblich unterscheiden können, empfiehlt PflegeNetz24, mehrere Anbieter vor Ort beurteilen zu lassen und mindestens zwei bis drei schriftliche Offerten miteinander zu vergleichen.
Häufige Fragen zu Treppenlift-Kosten in der Schweiz
Wie viel kostet ein einfacher Treppenlift in der Schweiz?
Für einen neuen Sitzlift auf einer geraden Innentreppe beginnen öffentlich ausgewiesene Schweizer Anbieterpreise derzeit ungefähr bei CHF 5’800 bis 7’000. Ausstattung, Länge und bauliche Situation können den Preis erhöhen.
Was kostet ein Treppenlift mit Kurven?
Bei einer kurvigen Treppe beginnen neue Sitzlifte häufig bei ungefähr CHF 12’500 bis 14’500. Zusätzliche Stockwerke können mehrere tausend Franken Mehrkosten verursachen.
Was kostet ein Treppenlift für einen Rollstuhl?
Plattformlifte sind teurer als klassische Sitzlifte. Für eine gerade Treppe liegen publizierte Richtpreise ungefähr bei CHF 13’000 bis 16’000. Bei kurvigen Treppen beginnen entsprechende Anlagen ungefähr bei CHF 18’000.
Bezahlt die IV einen Treppenlift?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Treppenlifte gehören ausdrücklich zu den Hilfsmitteln der Invalidenversicherung. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der individuellen Situation ab und wird durch die zuständige IV-Stelle geprüft.
Bezahlt die AHV einen Treppenlift?
Die AHV verfügt über einen eigenen, eingeschränkteren Hilfsmittelkatalog. Ein Treppenlift wird deshalb nicht automatisch durch die AHV finanziert. Bestehende Ansprüche aus der IV können unter bestimmten Voraussetzungen über Besitzstandsregelungen relevant sein.
Können Ergänzungsleistungen bei den Kosten helfen?
Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen können grundsätzlich bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten sowie Kosten für Hilfsmittel vergütet erhalten. Die Einzelheiten regeln die Kantone. Deshalb sollte vor dem Kauf die zuständige EL-Stelle kontaktiert werden.
Sollte man mehrere Treppenlift-Offerten einholen?
Ja. Da Treppenlifte individuell geplant werden und sich Preise, Serviceleistungen und Garantiebedingungen unterscheiden, sind mindestens zwei bis drei Vergleichsofferten empfehlenswert.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Hilfsmittel der Invalidenversicherung
- Informationsstelle AHV/IV: Hilfsmittel der IV
- Informationsstelle AHV/IV: Hilfsmittel der AHV
- Informationsstelle AHV/IV: Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen
- Schweizer Anbieterinformationen und öffentlich publizierte Preisangaben, Stand September 2026