Ergänzungsleistungen (EL) helfen Menschen in der Schweiz, wenn AHV- oder IV-Renten zusammen mit Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken. Auf EL besteht bei erfüllten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch.
Gerade im Alter, bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Invalidität oder einem Aufenthalt im Pflegeheim können Ergänzungsleistungen entscheidend sein, um finanzielle Sicherheit zu schaffen.
- 1. Was sind Ergänzungsleistungen?
- 2. Wann hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
- 3. Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen?
- 4. Wo beantragt man Ergänzungsleistungen?
- 5. Welche Unterlagen braucht man?
- 6. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
- 7. Wie viel Vermögen darf man haben?
- 8. Ergänzungsleistungen bei Pflege zuhause
- 9. Ergänzungsleistungen im Pflegeheim
- 10. Wann sollte man Ergänzungsleistungen beantragen?
- 11. Unterschied zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe
- 12. Häufige Fehler bei Ergänzungsleistungen
- 13. Zusammenfassung: Ergänzungsleistungen früh prüfen
- 14. FAQ: Ergänzungsleistungen in der Schweiz
Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Leistungen zur AHV oder IV. Sie gehören zur Sozialversicherung und sind keine klassische Sozialhilfe. Die EL werden durch die Kantone ausgerichtet und bestehen aus jährlichen Leistungen sowie der Vergütung bestimmter Krankheits- und Behinderungskosten.
Offizielle Informationen finden Sie bei der Informationsstelle AHV/IV und beim Bundesamt für Sozialversicherungen.
Wann hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Ein Anspruch kann bestehen, wenn die anerkannten Ausgaben höher sind als die anrechenbaren Einnahmen. Typische Situationen sind:
- kleine AHV- oder IV-Rente
- hohe Mietkosten
- geringe oder keine Pensionskasse
- hohe Krankenkassenprämien
- Pflegekosten zuhause
- Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim
- dauerhafte Krankheit oder Invalidität
Ein provisorischer Anspruch kann mit dem offiziellen EL-Rechner der AHV/IV oder dem EL-Rechner von Pro Senectute geprüft werden.

Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen?
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die eine AHV- oder IV-Leistung beziehen und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dazu gehören insbesondere:
- AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner
- IV-Beziehende
- Personen mit Hilflosenentschädigung
- Menschen in finanziell bescheidenen Verhältnissen
- Personen in Alterszentren und Pflegeheimen
Wo beantragt man Ergänzungsleistungen?
Die Anmeldung erfolgt je nach Kanton bei der zuständigen Ausgleichskasse, AHV-Zweigstelle oder Gemeinde. Im Kanton Zürich werden Ergänzungsleistungen oft auch als Zusatzleistungen bezeichnet.
Für Zürich finden Sie Informationen direkt bei der SVA Zürich oder auf der Seite des Kantons Zürich.
Welche Unterlagen braucht man?
Für die Anmeldung werden in der Regel verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu zählen häufig:
- AHV- oder IV-Verfügung
- Rentenbescheide
- Kontoauszüge
- Mietvertrag oder Heimrechnung
- Krankenkassenpolice
- Steuerunterlagen
- Nachweise über Vermögen und Schulden
- Belege zu Pflege-, Krankheits- oder Betreuungskosten
Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Die Berechnung ist grundsätzlich einfach: Die anerkannten Ausgaben werden den anrechenbaren Einnahmen gegenübergestellt. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, kann eine Ergänzungsleistung entstehen.
Anerkannte Ausgaben können sein:
- Lebensbedarf
- Mietkosten
- Krankenkassenprämien
- Heimkosten
- persönliche Auslagen im Heim
- bestimmte Krankheits- und Behinderungskosten
Angerechnete Einnahmen können sein:
- AHV- oder IV-Rente
- Pensionskasse
- Erwerbseinkommen
- Vermögenserträge
- Teil des Vermögens
Wie viel Vermögen darf man haben?
Viele Menschen glauben, dass man für Ergänzungsleistungen gar kein Vermögen besitzen darf. Das stimmt so nicht. Es gibt Vermögensfreibeträge. Laut Pro Senectute gelten beispielsweise Freibeträge von 30’000 Franken für Einzelpersonen und 50’000 Franken für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften.
Weitere Informationen dazu bietet Pro Senectute zum Thema Ergänzungsleistungen.
Ergänzungsleistungen bei Pflege zuhause
Wer zuhause lebt und Unterstützung benötigt, sollte den EL-Anspruch besonders prüfen. Pflege, Betreuung, Haushaltshilfe oder Entlastungsangebote können schnell zu hohen Kosten führen.
Passende Angebote finden Sie auf PflegeNetz24 unter:
- Spitex in der Schweiz finden
- Private Pflegedienste finden
- 24h Betreuung finden
- Betreuung und Haushaltshilfe finden
- Pflege in der Nähe suchen
Ergänzungsleistungen im Pflegeheim
Ein Aufenthalt im Pflegeheim ist oft teuer. Ergänzungsleistungen können helfen, wenn Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um Heimkosten zu decken. Dabei werden unter anderem Heimtaxen, persönliche Auslagen und weitere anerkannte Kosten berücksichtigt.
Wer ein passendes Heim sucht, findet hier eine Übersicht:
- Alterszentren und Pflegeheime in der Schweiz
- Pflegeheime in Zürich
- Pflegeheime in Bern
- Pflegeheime in Luzern
Wann sollte man Ergänzungsleistungen beantragen?
Ergänzungsleistungen sollten möglichst früh beantragt werden. Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt der Anmeldung. Wer zu lange wartet, kann finanzielle Unterstützung verlieren.
Eine Anmeldung ist besonders sinnvoll bei:
- Eintritt ins Pflegeheim
- steigenden Pflegekosten zuhause
- Wegfall von Einkommen
- Erhalt einer AHV- oder IV-Rente
- hohen Krankheitskosten
- finanzieller Unsicherheit im Alter
Unterschied zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe
Ergänzungsleistungen werden häufig mit Sozialhilfe verwechselt. Das ist jedoch nicht dasselbe. EL sind Teil der Sozialversicherung und ergänzen AHV oder IV. Sozialhilfe ist dagegen das letzte soziale Auffangnetz, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Wer Anspruch auf EL hat, sollte diesen Anspruch nutzen. Es handelt sich nicht um Almosen, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Leistung.
Häufige Fehler bei Ergänzungsleistungen
1. Zu spät anmelden
Viele Personen warten zu lange, obwohl bereits ein Anspruch bestehen könnte.
2. Pflegekosten nicht einreichen
Krankheits-, Pflege- und Behinderungskosten werden oft vergessen oder nicht vollständig belegt.
3. Anspruch wegen Vermögen falsch einschätzen
Ein gewisses Vermögen schliesst EL nicht automatisch aus.
4. Angst vor Sozialhilfe
EL sind keine klassische Sozialhilfe, sondern ein gesetzlicher Anspruch.
Zusammenfassung: Ergänzungsleistungen früh prüfen
Ergänzungsleistungen können für ältere Menschen, IV-Beziehende und pflegebedürftige Personen eine grosse finanzielle Entlastung sein. Besonders bei Pflege zuhause, Spitex, 24h Betreuung oder einem Pflegeheimaufenthalt lohnt es sich, den Anspruch frühzeitig zu prüfen.
Wer unsicher ist, sollte sich an die zuständige Ausgleichskasse, die Gemeinde oder eine Beratungsstelle wenden. Auch Pro Senectute bietet hilfreiche Informationen und Orientierung.
FAQ: Ergänzungsleistungen in der Schweiz
Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen sind finanzielle Leistungen zur AHV oder IV, wenn Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die anerkannten Lebenshaltungskosten zu decken.
Wo beantragt man Ergänzungsleistungen?
Je nach Kanton bei der Ausgleichskasse, AHV-Zweigstelle oder Gemeinde.
Wann sollte man EL beantragen?
Möglichst früh, sobald eine finanzielle Lücke entsteht oder hohe Pflege-, Miet- oder Heimkosten anfallen.
Kann man trotz Vermögen EL erhalten?
Ja. Vermögen wird zwar berücksichtigt, aber es gibt Freibeträge.
Werden Pflegeheimkosten durch EL bezahlt?
Je nach Einkommen, Vermögen und anerkannten Heimkosten können Ergänzungsleistungen einen wichtigen Teil der Kosten decken.
Sind Ergänzungsleistungen Sozialhilfe?
Nein. Ergänzungsleistungen gehören zur Sozialversicherung und sind ein gesetzlicher Anspruch bei erfüllten Voraussetzungen.
